Primas: BVFG-Änderung ist lediglich „Mini-Lösung“ für die Probleme in der Spätaussiedleraufnahme

21.11.2023

Gesetzgeberischen Willen im Sinne der Betroffenen umsetzen

Zur beschlossenen Änderung des Bundesvertriebenengesetzes erklärt der Bundesvorsitzende der Ost- und Mitteldeutschen Vereinigung der CDU/CSU (OMV) – Union der Vertriebenen und Flüchtlinge, Egon Primas:

Es ist ein wenig vorschnell, wie sich die Ampelfraktionen im Bundestag jetzt selbst für die am 16. November 2023 beschlossene Änderung des Bundesvertriebenengesetzes auf die Schulter klopfen.

Zwar ist es gut, dass die Spätaussiedleraufnahme in der Frage des Bekenntnisses zum deutschen Volkstum endlich wieder so funktionieren soll, wie es schon die 2013 unter CDU/CSU-Führung verabschiedete 10. BVFG-Novelle eigentlich vorsah. Ebenfalls ist es gut, dass geflüchtete Angehörige der deutschen Minderheiten aus der Ukraine oder aus Russland zukünftig wohl keine Unterstellung einer Wohnsitzaufgabe mehr befürchten müssen – und damit den Verlust ihres Anspruchs, als Spätaussiedler aufgenommen zu werden.

Aber die jetzt verabschiedete Änderung bleibt lediglich eine „Mini-Lösung“, die viele der aktuellen Probleme nicht ausdrücklich im Gesetz regelt, sondern zurück an die Verwaltung verweist, wo schon jetzt ein Rückstau von mehr als 40.000 Anträgen liegt. Bedauerlich ist auch, dass den eigens berufenen Sachverständigen in der Anhörung vor dem Innenausschuss wohl nur mit einem Ohr zugehört wurde, denn dort wurde der Ampel-Entwurf zwar fast durchweg als positiv, aber als nicht weitgehend genug bewertet.

Fast vollständig ausgeblendet wird, dass politisch zunächst nur CDU und CSU sich eingesetzt und das Anliegen – insbesondere durch die Bundestagsfraktion und die dort thematisch zuständige Gruppe, aber auch durch die OMV – vorangebracht haben. Dabei wurde stets der enge Schulterschluss zum BdV und seinen Mitgliedern sowie zur AGDM und den Selbstorganisationen der deutschen Minderheiten gesucht, von wo aus schon von Beginn an auf die Problemlage hingewiesen wurde. Die CDU/CSU-Fraktion hat auch in der Sachverständigenanhörung aktiv zugehört und daraufhin weitere und klarere Änderungen am Gesetz beantragt, die jedoch von der Ampelkoalition abgelehnt wurden.

Ob die beschlossenen BVFG-Änderungen tatsächlich zielführend sind, wird sich daran zeigen, wie schnell und wie gut das SPD-geführte Bundesinnenministerium und die SPD-Aussiedlerbeauftragte gemeinsam mit den nachgeordneten Behörden den gesetzgeberischen Willen im Sinne der Betroffenen umsetzen. Ebenfalls entscheidend ist, dass die beabsichtigte Rechtsverordnung zur Wohnsitzfrage zügig und mit klaren Handlungsanweisungen erlassen wird. Und letztlich wird es sich daran zeigen, ob der Rückstau in der Antragsbearbeitung bald kleiner wird.

Die OMV wird die Umsetzung der BVFG-Änderung weiterhin aufmerksam begleiten und sich für Verbesserungen im Interesse der Betroffenen einsetzen.