Sauer: Auch Deutsche in der Heimat erhalten Zwangsarbeiterentschädigung

01.07.2016

Am 6. Juli 2016 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Richtlinie zur Entschädigung ziviler deutscher Zwangsarbeiter beschlossen. Dazu erklärt der Bundesvorsitzen­de der Ost- und Mitteldeutschen Vereinigung der CDU/CSU (OMV) – Union der Vertriebenen und Flüchtlinge – Helmut Sauer (Salzgitter):

Mit der noch vor der sitzungsfreien Zeit des Deutschen Bundestages durch den Haushaltsausschuss beschlossenen, unter der Federführung des Bundesministerium des Innern erarbeiteten Richtlinie zur Entschädigung ziviler deutscher Zwangsarbeiter haben die CDU/CSU-geführte Bundesregierung und der Bundestag gestern ihre im letzten Jahr mit dem Haushaltsgesetz gegebene Zusage nunmehr zur Umsetzung gebracht.

Dies ist ausdrücklich zu begrüßen, zumal damit ein von der OMV gemeinsam mit der Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sowie den Vertriebenen und ihren Verbänden über Jahre vorangetriebenes Anliegen letztlich erfüllt wird. Bedenkt man das Alter der noch lebenden Betroffenen, kommt diese symbolische Anerkennung sehr spät. Dennoch zeigt sie deutlich, dass Deutschland das Sonderschicksal der ehemaligen Zwangs­arbeiter endlich auch offiziell zu würdigen bereit ist.

Ab dem 1. August 2016 wird das Bundesverwaltungsamt die eingehenden Anträge bearbeiten und die Einmalzahlung in Höhe von 2.500 Euro nach Anerkennung zur Auszahlung bringen. Wie von der OMV gefordert, sind gerechterweise auch all jene Angehörigen der deutschen Volksgruppe mit einbezogen, die noch in den Heimatgebieten, wie z.B. in Oberschlesien, leben und zwischen dem 1. September 1939 und dem 1. April 1956 wegen ihrer deutschen Volkszugehörigkeit Zwangs­arbeit leisten mussten. Die betroffenen Deutschen im Ausland können sich zur Antragstellung an ihre jeweiligen Auslandsvertretungen wenden.