Primas: Beschlossener Härtefallfonds weit von sozialem Ausgleich entfernt

06.12.2022

Ziel bleibt Beseitigung rentenrechtlicher Benachteiligungen

Zum Kabinettsbeschluss eines Härtefallfonds für Spätaussiedler, jüdische Kontingentflüchtlinge und Fälle aus der Ost-West-Überleitung erklärt der Bundesvorsitzende der Ost- und Mit¬teldeutschen Ver-einigung der CDU/CSU (OMV) – Union der Vertriebenen und Flüchtlinge, Egon Primas:

Mit 2.500 Euro pro Fall will die Ampelregierung jetzt Härtefälle in der Alterssicherung im Bereich der Spätaussiedler, der jüdischen Kontingentflüchtlinge sowie aus der Ost-West-Überleitung abfedern. Mit diesem Beschluss kann keine der Zielgruppen dieses Härtefallfonds zufrieden sein, zumal er weit von einem sozialen Ausgleich entfernt ist. Er fällt eklatant hinter die von der letzten Koalition bereits beschlossenen Beträge zurück. Mit Stichtagsregelungen werden große Teile der Aussiedler und Spätaussiedler aus der Regelung ausgeschlossen.

CDU/CSU und SPD hatten sich in der letzten Legislatur in harten Verhandlungen auf ein Haushaltsvolumen von 1 Milliarde vonseiten des Bundes und eine ebenso hohe Ergänzung durch die Länder geeinigt. Im Gespräch waren Anerkennungszahlungen in Höhe von 10.000 Euro pro Fall.

Eine nach eigenem Bekunden auch dem sozialen Ausgleich und der Anerkennung von Lebensleistung verpflichtete Regierung bringt jetzt nur noch ein Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro auf. Damit weicht sie einen genau auf diese Ziele ausgerichteten Kompromiss der Vorgängerregierung auf.

Zur Wahrheit gehört, dass die Bundesregierung den Härtefallfonds trotz dieser bereits vorhandenen Kompromissregelung gar nicht mehr umgesetzt hätte. Erst nach vehementen Forderungen der Bundestagsabgeordneten Ottilie Klein und Silke Launert sowie der Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unter Christoph de Vries, mit denen die OMV in gutem Austausch steht, hat die Ampel überhaupt eine Anerkennungsleistung für die Betroffenen beschlossen.

Die OMV kann nur für ihre eigenen Mitglieder und Zielgruppen sprechen, wozu auch die von dieser Regelung betroffenen Aussiedler und Spätaussiedler zählen. Aber es macht fassungslos, dass die Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen, die selbst aus dem Personenkreis stammt, dieser Mittelkürzung durch die Bundesregierung und dem Ausschluss der Aussiedler aus der Regelung ausdrücklich zugestimmt hat.

Für uns ist klar, dass die ursprüngliche Regelung in Höhe von jeweils 1 Milliarde von Bund und Ländern der Minimalkompromiss war. Wir stehen auch weiterhin hinter der Forderung des CDU/CSU-Regierungsprogramms zur Bundestagswahl 2021. Dort heißt es wörtlich: „Wir wollen Aussiedler und Spätaussiedler sowie jüdische Kontingentflüchtlinge besser stellen und rentenrechtliche Benachteiligungen beseitigen.“