Sauer: Völkerrecht geht vor Melderecht!

27.08.2009

Heimatvertriebene und Aussiedler widersprechen Bundesinnenministerium

Vor dem Hintergrund der noch immer aktuellen Debatte um die Empfehlung des Bundesinnenministeriums (BMI) vom 19. März 2009, alle nach dem 2. August 1945 östlich der Oder-Neiße-Linie, jedoch innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches von 1937 geborenen Heimatvertriebenen, Flüchtlinge, Aussiedler und Spätaussiedler melderechtlich als im Ausland geboren zu erfassen, erklärt - auch als Betroffener - der Bundesvorsitzende der Ost- und Mitteldeutschen Vereinigung der CDU/CSU (OMV), Helmut Sauer (Salzgitter):

Mit Inkrafttreten des Zwei-plus-Vier-Vertrages am 12. September 1990 und des Grenzbestätigungsvertrages mit Polen vom 14. November 1990 wurden die ehemaligen deutschen Ostgebiete aus der deutschen Staatshoheit formal entlassen. Das Bundesverfassungsgericht sowie das Bundesverwaltungsgericht entschieden am 5. Juni 1992 bzw. am 4. Mai 1999, dass dies nicht rückwirkend geschah und die Gebiete in den Jahren von 1945 bis 1990 als Inland zu gelten haben. Diese völkerrechtlich und somit international verbindlichen Fakten dürfen bei nationalen Weisungen des Bundes an die Verwaltungen der Länder nicht formaler Einwände wegen außer acht gelassen werden. Das ist jedoch in der melderechtsbezüglichen Empfehlung des BMI vom 19. März 2009 und ebenfalls im Namensbeitrag des Bundesinnenministers Dr. Wolfgang Schäuble MdB im Deutschen Ostdienst (DOD) Nr. 8/2009 geschehen.

Für die Betroffenen hat ein solches, am Völkerrecht vorbei interpretiertes Melderecht ganz konkrete Auswirkungen, z.B. bei der Ausstellung von Ausweisen, Pässen, Geburts-/Sterbeurkunden oder einer Steueridentifikationsnummer mit der Angabe eines nicht-deutschen Geburtsortes und eines Geburtslandes wie Polen, Russland oder Tschechien. Dies hat schon allzu oft zu Verbitterung geführt, weshalb Abhilfe dringend nötig ist.

Die Landesinnenministerien sollten davon absehen, jetzt unterschiedliche, flexible Regelungen einzuführen, sondern dem Völkerrecht Beachtung schenken. Dazu sind endlich fähige und vor allem sensible Juristen gefragt, die entsprechende Lösungen finden.

In angrenzenden Rechtsgebieten existiert diese Sensibilität bereits seit Jahren, wie unter anderem der Beschluss des Amtsgerichts Hagen zum Umgang mit den Paragraphen 12 und 15 des Personenstandsgesetzes (PStG) vom 1. April 1981 zeigt. Darin heißt es: „Liegt der Heirats- oder Geburtsort in einem Teil der Volksrepublik Polen, der früher zum Gebiet des Deutschen Reiches gehörte, so ist in das Familienbuch die deutsche Ortsbezeichnung ohne Hinzufügung des polnischen Namens einzutragen." Dies entspricht dem Paragraph 60 Absatz 2 der Dienstanweisung für Standesbeamte und steht auch im Einklang mit dem Völkerrecht.

Die CDU strebt mit ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl am 27. September 2009 für das Personenstands- und Melderecht Regelungen an, die eindeutig die völkerrechtliche Position Deutschlands wahren. Wir in der OMV organisierten Heimatvertriebenen, Flüchtlinge, Aussiedler und Spätaussiedler unterstützen sie dabei.